17. Betreuer - Der große Irrtum

Stand: 01.02.2013
Was ist ein Betreuer und was ist er nicht?

Manfred Josef Dempf bringt es in seinem Blog "Aus dem Leben eines Betreuers"
kurz und bündig auf den Punkt:
Vorbemerkung: Was ist ein Betreuer?

Den imho ehrlichsten Blog einer guten Betreuerin habe ich hier gefunden:
http://betreuer.blogger.de/
Aber Ehrlichkeit hat auch ihren Preis . . . lest einmal dort und ihr ahnt, was ich meine.

Eine weitere Einschätzung zum Problem "Betreuer"
findet sich hier beim Pflege-Selbshilfe-Verband
Ohnmächtig der Willkür eines zugewiesenen Betreuers
ausgeliefert: Betreuungs(un)recht
und eine 12-seitige Darstellung zum Thema Betreuungswillkür

Und die Berliner Zeitung schreibt am 3. Januar 2013:
Betreuung: Für ein Leben in Würde (? Ja, da steht wirklich "Würde".)

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Betreuer - das Wort klingt nach betreuen.
Aber das scheint ein großer Irrtum zu sein!
Das Wort Verwalter wäre ehrlicher gewesen.
In der Realität verwaltet ein Betreuer seinen Schützling vom Schreibtisch aus, es sei denn es ist ein ehrenamtlicher Betreuer aus dem Familien- oder Freundeskreise.
Hat man dabei zufällig einen Rechtsanwalt als Betreuer erwischt, dann kann es passieren, daß dieser seinen Schwerpunkt in der Betreuung auch auf die juristische Vertretung seines Schützlings verlegt und die sozialen Belange übersieht.
Dabei sieht der Berufsbetreuer die von ihm zu betreuende Person äußerst selten.
So alle 3 oder 4 Monate sieht man sich mal von Angesicht zu Angesicht . . .
Bisher gibt es keine klare gesetzliche Regel oder Rechtssprechung, wie oft ein Betreuer seinen Schützling nun besuchen muß, wenn dieser z.B. in einem Pflegeheim im Bett liegt.
Woher soll denn nun auch ein Betreuer wissen, was der mutmaßliche Wille des Betreuten ist oder gar, wie es dem Betreuten geht, wenn er kaum einen persönlichen Kontakt mit ihm hat?
Schaut man dann auch noch nach, was ein Betreuer so an Vergütung für seine Tätigkeit bekommt, dann kann man ahnen, warum ein Betreuer bis zu 50 Betreuungen oder mehr [sic!] übernimmt.

In der Wikipedia liest es sich noch ganz gut, was da so zum Thema Betreuer geschrieben steht.
Geht mann dann etwas weiter zum aktuellen Wiki der BtPRAX (der Betreuer-Praxis), so kommt dann schon ein wenig Ernüchterung auf.
Liest man dann in den Gesetzestexten nach . . .
Der Betreuungsverein Buntstifte e.V. hat die Gesetzestexte des BGB (§ 1896 bis 1908i) auf seiner Seite unter dem Titel Auszug aus dem BGB: Betreuungsgesetz dargestellt; allerdings leider ohne Kommentar.

André Krüger hat als rechtlicher Betreuer (das wäre auch die korrektere Berufsbezeichnung) eine recht gute Internetseite zusammengestellt:
http://www.andre-krueger-online.de/betreuungsrecht/betreuungsrecht.html

Hier ist ein nicht ganz unwichtiger Absatz auf seiner Seite:

Die rechtliche Betreuung dient nicht zur Erziehung oder dazu, gesellschaftliche Wertmaßstäbe durchzusetzen. 
Ein von der Rechtssprechung entwickelter inzwischen durchgehend zitierter Grundsatz des Betreuungsrechts lautet : "Der Staat hat nicht das Recht, den Betroffenen zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen", wenn er über einen freien Willen verfügt, also geschäftsfähig ist. (BVerfG 22,180 (219f.); BayObLG FamRZ 1995, 510; § 1896 Absatz 1a BGB).

Ja, und mit dem "Freien Willen" (siehe Seite 13. hier im Blog) fängt die Crux wieder an
und wir drehen uns im Kreise.

Eine der ehrlichsten Internetseiten über den derzeitigen Stand im Betreuungswesen hat Gitta Behrens in ihrem Blog zusammen getragen:
betreuerblog - Arbeit zwischen Bürokratie und Menschlichkeit

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Weitere Links zum Thema

Wer bestimmt am Lebensende? - Forum Werner Schell

BetreuerBlog - Arbeit zwischen Bürokratie und Menschlichkeit

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5 Kommentare:

  1. " Nur der WILLE und die Nichtüberschreitung der Gesetze zählt, weil das ENTSCHEIDEND zum Wohle beträgt . "

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  2. Ein Berufsbetreuer hat niemals Zeit sich um die Belange eines Pflegebedürftigen zu kümmern. Wahnwitziger Weise versuchte man uns, den kümmernden Angehörigen, die Generalvollmacht zu entziehen. Veranlasst war das durch die Heimleiterin. Es gab dann eine sogenannte Kontrollbetreuung durch eine Berufsbetreuerin. Meine Mutter lehnte diese ab und es gelang dann einem Angehörigen durch Einschaltung des Vormundtschaftsgerichtes und einer erneuten Anhörung/Befragung durch eine Richterin, die Betreuung/Vollmacht wieder zu erhalten. Viel Hick- Hack usw. .

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  3. Sie sollten nicht alle Personen, die beruflich Betreuungen führen über einen Kamm scheren. Erst vor wenigen Monaten musste eine Frau stark unterernährt ins KH eingewiesen werden, weil die Familienangehörigen sie verhungern lassen wollten. Ich denke es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe, aber die Mehrheit sowohl bei den Betreuern als auch bei den pflegenden Familienangehörigen sind Menschen die sich um das Wohl der Persopn, die sie betreuen sorgen.
    Ich, als rechtlicher Betreuer nehmedie Probleme und Sorgen meiner Betreuten sehr wohl ernst und ich besuche meine Betreuten mindestens 1x im Monat bzw. besuchen mich meine Betreuten mindestens 1x monatlich im Büro. Es dürfen nicht alle negativen Vorfälle potenziert werden und von einem negativen Vorfall auf alle Betreuungen geschlossen werden. Meine Betreuten fühlen sich wohl, in den letzten 8 Jahren gab es 2 Betreuerwechsel , die von den Betreuten angeregt wurden, weil sie mit mir nicht klar kamen. damit kann ich gut leben und ruhig schlafen.

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  4. Fenrsehtipp zum Thema Betreuung
    Heute sendet das ZDF sowohl einen Fernsehfilm als auch eine Dokumentation zum Thema Betreuung. Um 20.15 Uhr gibt es den TV-Film „Sein gutes Recht“ und anschließend eine gleichnamige halbstündige Dokumentation.
    Viele Grüße G.Behrens

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  5. Danke Frau Behrens,

    habe die Sendung soeben zur Aufnahme auf meinem Viedeorecorder programmiert.

    Ich wünsche Ihnen für den heutigen Tag ein wenig Gelassenheit in Hinsicht auf die Unzulänglichkeiten der weit vom Ideal entfernten menschlichen "Konstruktion".

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