8. Der sogenannte "Freie Wille" . . . . . . . . . . . .

Stand: 02.01.2013
Den absolut freien Willen gibt es nicht.
Wir sind ein Spielball unserer genetischen Konstruktion, unseren Hormone und unserer Sozialisation während unser Kindheit und in der Pubertät.
Und danach kommt der gesellschaftliche Druck, der uns mehr oder weniger in eine Richtung zwingt; so ganz freiwillig ist das nicht immer, was wir tun - oder?

Siehe Wikipedia: Der Freie Wille
Ein etwas verstörender Film, aber deutlich in seiner Konsequenz:
Eine andere Erklärung ergibt sich aus dem Titel: Nach ihrer auf bedingungsloser Loyalität und Selbstbestimmung begründeten Beziehung ist Nettie, bei aller Trauer, ein entmündigendes Eingreifen in Theos freien Willen nicht möglich. (Anmerkung: Es war ihr nicht möglich, einen Selbstmord zu verhindern, weil sie den "Freien Willen" ihres Freundes absolut respektierte.)
Das Experiment Summerhill setzt sich ebenfalls mit dem Freien Willen auseinander.
So langsam hat man eingesehen, daß diese in Deutschland unter der mißverständlichen Bezeichnung "Antiautoritäre Erziehung" propagierte Erziehungsform so nicht mehr haltbar ist. Inzwischen sind dort wieder mehr als 200 Regeln einzuhalten.

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Warum nun pocht man seitens der Pflegeeinrichtungen so unbarmherzig auf den "Freien Willen", wenn sich die zu pflegende Person nicht mehr darüber im Klaren (Angst!) ist, daß sie sich mit ihrem Verhalten selbst schädigt oder sich gar von Anderen schädigen läßt?

Das Uralt-Experiment Summerhill läßt grüßen!

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Eine recht resolute, aber nicht grobe oder gar diktatorische Pflegerin hat es einmal mir gegenüber so auf den Punkt gebracht: "Wer viel fragt, der kriegt viel Antwort!"
P. hat ihr immer vertraut und zeigte keinerlei Anzeichen, daß ihm ihr Tun in irgendeiner Form mißfiel.
Von ihr läßt er sich auch in den Rollstuhl setzen, weil er ihr vertraut, weil er bei ihr keine Angst hat und weiß, daß sie ihre Versprechen hält. Daß er, wenn er es im Rollstuhl nicht mehr aushält, auch unverzüglich ins rettende Bett zurück gebracht wird.
- Damit sich der "Freie Wille" entfalten kann, bedarf es gewisser Grundlagen (Anreize).
- Wir nennen so etwas auch Motivation
- Die Grenze von der Motivation zur Manipulation ist dabei aber recht fließend . . .

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Der sogenannte Freie Wille
ist ein

höchst umstrittenes Ding.


Die Wikipedia.de sagt ganz lakonisch:
Für den Begriff Freier Wille oder Willensfreiheit gibt es keine allgemein anerkannte Definition.
Das Online-Lexikon für das Betreuungsrecht sagt in seinem Wiki BtPRAX:
Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211)“.
Aber hinsichtlich des Freien Willens wird in den Texten von BtPRAX auf eine große Anzahl von Gerichtsentscheidungen verwiesen . . .

Bemerkenswert ist, daß an das Sachverständigen-Gutachten zur Feststellung des Freien Willens recht hohe Anforderungen gestellt werden; das scheinen allerdings nicht alle Betreuungsrichter zu wissen . . .

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Der Freie Wille wird in mangelhaft geführten Pflegeheimen immer wieder gerne mißbräuchlich ins Spiel gebracht, wenn es darum geht, sich Arbeit oder Kosten zu sparen oder wenn dieses dem Pflegeheimpersonal die Arbeit erleichtert.

Der Freie Wille wird dagegen gern ignoriert (da wird nicht groß gefragt), wenn es gilt, die zu pflegende Person mit Psychopharmaka ruhig zu stellen; denn das spart auch Zeit, Arbeit und damit Kosten.

Mit anderen Worten:
Nicht der "Freie Wille" der zu pflegenden Person ist oft das eigentliche Entscheidungskriterium,
sondern die Frage, ob mit der geplanten Maßnahme ein reibungsloser und kostengünstiger
Betrieb des Pflegeheimes erreicht werden kann.
Ins Bett Hinein pflegen, ja, das ist kostengünstig!

Beispiel:
Möchte die zu pflegende Person lieber im Bett bleiben als daß sie sich mobilisieren läßt, so darf sie im Bett bleiben. - Es ist ja ihr "Freier Wille". -
Ist die zu pflegende Person aber zu unruhig und möchte aus dem Bett heraus, dann gibt es, besonders abends, ganz schnell so ein Präparat wie Mirtazapin . . . und dieser Wunsch wird chemisch unterdrückt.
Fragt da wirklich jemand nach, ob es der Freie Wille der zu pflegenden Person war, diese Pille zu schlucken?

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Links zum Thema

Und soo wird mit dem sogenannten "Freien Willen" umgegangen,
wenn "man ihn nicht gleich findet":


und


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9 Kommentare:

  1. Puncto Summerhill und antiautoritärer Erziehung ist zu berücksichtigen, dass in Deutschland zur damaligen Zeit nicht das vollzogen wurde, was in Summerhill vollzogen wurde.
    Ich finde es schade, wenn Nichtwissen die antiautoritäre Erziehung von Summerhill mit der antiautoritären Erziehung von Deutschland gleichsetzt.

    Sehr schade!

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  2. Der Freie Wille meiner Mutter wurde manipuliert, indem man ihr Schlechtes über mich erzählte. Sie wollte dann angeblich keine Ausfahrten mehr. Sie hatte Angst in ein anderes Heim zu kommen.
    Davor kam es zu einem Widerruf der Generalvollmacht, die wir zwei Töchter innehatten.

    Ich kam an dem Tag zufällig danach ins Heim. Meine Mutter erzählte mir, sie hätte etwas unterschrieben, wüsste nicht mehr was. Tatsächlich war es ein Widerruf dieser Vollmacht, ausgefertigt von einem Notar.

    Die Heimleiterin inszenierte den Widerruf, angeblich meinte sie, meine Mutter wäre bei der Unterzeichnung der Generalvollmacht nicht geistig voll auf der Höhe gewesen zu sein.
    Ich fragte die Heimleiterin, wer bei dem Widerruf dabei gewesen wäre. Sie sagte ein Notar, den Namen nannte sie nicht.
    Ich selbst war gleich danach auf dem VMG und sah , es war keine Unterschrift oder Stempel eines Notars zu sehen..
    Wir wurden befragt von einer Sozialarbeiterin - meine Mutter, meine Schwester und ich. Alle stutzten, denn sie konnten sich das nicht erklären. Wir Töchter kümmerten uns beide sehr - jede auf ihre Art. Ich war eher die Ersatzbetreuerin, heisst ich mischte mich in den ganzen Kram, der zwischen Pflege, Heimleitung und den Angehörigen zu regeln war, nicht ein.
    Bei der ersten Anhörung im Beisein einer Richterin, blieb meine Mutter standhaft. Sie sagte sie wolle die Betreuung /Vollmacht von beiden Töchtern. Die Richtern entschied, alles so zu lassen, wie es von Anfang an war.
    Jetzt intervenierte die Heimleiterin. Es gab eine Frist.

    Inzwischen bekam ich Heimverbot, die Dingen überrollten sich, es war die Zeit des Jahreswechsels.


    Später untersagte man mir den Kontakt zu meiner Mutter. Es spielte dann auch ein Attest eines Nervenarztes eine Rolle.Telefonate wurden dann auch noch unterbunden usw. usw.
    Meine Mutter wurde mit Antidepressiva behandelt.
    Ich weiis aber nicht, ob diese Medikamente wirklich den freien Willen beeinflussen.

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    1. Ergänzend und erklärend möchte ich sagen. Ist man wirklich depressiv, ist einem schlichtweg vieles egal. Antidepressiva wirken beruhigend, also auch schlaffördernd und wenn man müde ist, dann will man schlafen, ins Bett und man muckt nicht mehr auf gegen irgendwelche Aussagen des Personals, wie ich mir im Falle meiner Mutter gut vorstellen kann.

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  3. Ja...das ist die Theorie. Leider wird diese meist als Maßstab für das was wirklich ist genommen.
    Würde man die Wirklichkeit ehrlich und offen beäugen, dann würde man erkennen: Vormundschaft und Entmündigung gedeihen in der Praxis, egal was über sie in der Theorie sagt.

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  4. Auch mit Schlafmitteln kann man Pfleglinge "willig" machen, indem sie dem untersuchenden Arzt keine weitere Auskunft geben können über das Vorgefallene.
    Auch eine Art der Vertuschung und beobachtet.

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  5. Ja, sehr schön erkannt. Das Altenheim nicht selten als Ort mit den idealen Bedingungen, damit sich Depression langfristig einnisten kann.

    Kann ich aus der Praxis zu einem großen Teil bestätigen.

    Wenn Depression zum Alltag wird.

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  6. Gut, im Nachhinein erkannt, aber auch gelebt. Nur dem Heim passte das nicht,.
    Ich sah die Trostlosen da rumsitzen, manche, die nie Besuch bekamen.
    Mancher wird ev. den Kopf geschüttelt haben, aber die Mutter wehrte sich nicht, Auch das Personal hatte nichts dagegen, wir fuhren u.a. bequem mit der Strassenbahn durch die Stadt, an Orte, die sie kannte und sie interessierete sich auch dafür, fuhren direkt in ihre Kirchgemeinde - das ist heute alles möglich und rollstuhlegrecht..
    Dass ich auch anderen zugetan war, auch das gefiel nicht, weil eben da etwas Ungelöstes war, nein, ich drängte mich nicht auf, die kamen auf mich zu. Eine Frau hatte keine Verwandten mehr, eine Berufsbetreuerin hatte ihr das Zimmer im Heim schön eingerichtet. Die alte Dame bat mich in ihr Zimmer, wollte mir das voller Stolz zeigen, wollte auch mal Besuch haben.

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  7. Dazu muss man sagen, dass die Pflegebedürftigen die meiste Zeit mit dem Pflegepersonal "verbringen" und von diesem abhängig und beeinflussbar sind. Auch wenn man als Angehöriger oft zu Besuch kommt, kann man das nicht ausgleichen.
    Es gibt wenige Angehörige, die regelmässig und oft zu Besuch kommen. Das habe ich so beobachtet. Und diese "sich kümmernden Angehörigen" sind selten erwünscht. Warum wohl?
    Da gibt es verschiedene Ansichten. Eine lautet: Der Pflegling könnte sich dadurch nicht in die Gemeinschaft der Heimbewohner einbringen.
    Mhm. Was man sich so alles ausdenkt? Das mag sehr verschieden sein, je nachdem in welches System das Pflegepersonal vertritt.

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  8. Hallo, zum Thema "Freier Wille" gibt es zwischenzeitlich auch Rechtsprechung, die lesenswert ist:
    Rechtsprechung zur Betreuung und freien Willensbestimmung

    http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Freier_Wille

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