Donnerstag, 20. September 2012

Pflegeheim-Misere, ein Maulkorb vom Gericht

Stand: 22.09.2012 - 01:18 h

Was die Öffentlichkeit nicht weiß (!) und auch nicht wissen soll (?)

Vorbemerkung (für einen betroffenen Freund):
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied 1967, dass ein Querulant partiell prozessunfähig sein kann und dass diese Prozessunfähigkeit ausnahmsweise ohne Zuziehung eines Psychiaters vom Gericht festgestellt werden kann.[6] Auf der anderen Seite tragen Querulanten durchaus zur Verbesserung des Rechtssystemes bei. Es wird zum Beispiel geschätzt, dass 80 % der höchstrichterlichen Entscheidungen auf Querulanten zurückgehen.[7]

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Querulant

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Ein Gerichtstermin am 17. September 2012
Rein zufällig bin ich auf einen Gerichtstermin vor dem Landgericht zu Hamburg gestoßen.
Ein mir seit Jahren bekannter Hamburger Blogger sollte dort mundtot gemacht werden.
Der Kläger war ausgerechnet ein von der Diakonie in Hamburg betriebenes Pflegeheim.

Der Vorstand dieses Heimes sei geladen gewesen, meinte die Richterin, verfolgte dieses Thema aber nicht weiter. War es die Bemerkung des anwesenden Heimleiters, daß der Vorstand von dieser Sache keine Kenntnis genommen hatte oder war es eine parteiische Rücksichtnahme?
Oder sollte ich mich da verhört haben?
Ich weiß es nicht.

Die Verhandlung war öffentlich.
Im Zuhörerbereich waren nur wenige Personen vorhanden.
Viel zu wenig!
Die Richterin war dennoch von der Vielzahl der Zuhörer überrascht und schien uns zunächst für Zeugen zu halten und fragte uns deshalb mehrmals danach.

Anwesend war auch der letzte verbliebene Gerichtsreporter Hamburgs, der auch bereit ist seine Zeit für gesellschaftliche Belange zu opfern, obwohl damit kein Brot zu verdienen ist.
Nach Hamburgs Zeitungsreportern (Hamburger Abendblatt, Morgenpost etc.) suchte ich vergeblich.

So muß ich zur Verlinkung leider auf eine Internetseite eben dieses letzten Gerichtsreporters und einem weiteren streitbaren Geist) verweisen, obwohl dieses für mich rechtlich problematisch werden könnte.
Deshalb möchte ich Folgendes klarstellen:

Nein, ich weiß nicht, 
wer von den vor Gericht stehenden Parteien die Wahrheit spricht oder glatt lügt (oder gelogen hat).
Ich kann mir zwar meine eigene Meinung bilden und meine Sympathie für die Eine oder Andere Seite bekunden, aber ich kann die Tatsachenbehauptungen Anderer nicht als die meinen übernehmen.
Allerdings bin ich der Meinung, daß die Öffentlichkeit diese Berichte dennoch lesen sollte, um sich ein umfassendes Bild von der Situation in Pflegeheimen machen zu können.

Allerdings: 
Im Netz befindliche Gerichtsbeschlüsse und Behauptungen Anderer, die dort unwidersprochen und schon seit längerer Zeit zu finden sind, könnten schon ein Indiz dafür sein, daß da an den Berichten mehr dran ist, als das, was manch Einer in seiner "Heilen Welt" glauben möchte, während die Reporter der Presse schlafen.

"Gerichtsreporter" Rolf Schälike: Ein wenig zur Person (im law blog)

An erster Stelle auf ihrer Site steht ausgerechnet ein mir als recht gut bekanntes Harburger Pflegeheim. 
Zur objektiveren Meinungsbildung würde ich hier gern auch auf eine entsprechende Stellungnahme dieses Pflegeheimes verlinken, aber ich habe nichts dergleichen gefunden.

Ich frage mich jetzt, was würde für mich teurer, sollte ich einmal in die Situation des Beklagten kommen:
a) Wenn ich mich über Mißstände in einem Pflegeheim bei den dafür zuständigen Behörden beklage oder b) wenn ich das Pflegeheim gleich direkt verklage oder versuche dieses mittels eine Strafanzeige zur Verantwortung zu ziehen?

3 Kommentare:

  1. Hier läuft wohl so ziemlich alles nach dem Schema, "weil nicht sein kann, was nicht sein darf". Traurig aber wahr.

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  2. Willkommen, auch wenn ich nicht so recht verstehe, was Du mit deinem Text meinst.

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  3. Leider habe ich keine Zeit meine Homepage zu pflegen & zu aktualisieren.
    Aber da alle meine Behauptungen im Flugblatt der Wahrheit entsprachen, hat das "PFLEGEHEIM!!!" Domicil 1/2 Tag vor dem Gerichtstermin beim OLG HH die Berufung zurückgezogen und musste ALLE Kosten tragen.

    Die Staatsanwaltschaft und die Gerichtsmedizin des UKE, sowie die Aussage des Sachverständigen vor Gericht in diesem Verfahren kann man vergessen! Sie standen alle auf Seite des Heimes!

    Brigitte Sydow

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